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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sheker Catering

Sheker Catering wünscht Ihnen für all Ihre Veranstaltungen viel Freude. Deshalb geben wir stets unser Bestes. Unser Team ist immer mit vollem Einsatz und viel Energie dabei um aus Ihrer Veranstaltung ein unvergessliches, kulinarisches Erlebnis zu machen.

Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Sollten Sie Fragen zu den AGBs haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden und wir geben uns Mühe, diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu beantworten. 

§ 1 Geltung 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn das Sheker Catering ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das Sheker Catering auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 
a. Alle Preise des Sheker Catering sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise des Angebotes bezugnehmend auf die Preisliste neuesten Datums.

b. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Angaben des Sheker Catering zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. 


§ 3 Preise und Zahlung 
a. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Equipment, die während den Veranstaltungen vom Kunden geordert werden, werden nach den Vertragspreisen des Sheker Catering berechnet.
Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Wenn Sie eine Cateringlieferung fest buchen möchten, bitten wir innerhalb von zwei Tagen um eine Auftragsbestätigung per Email und eine Anzahlung von 50% des Bestellwertes auf unser Bankkonto um das Datum fest für Sie zu reservieren. Anzahlungen werden nicht zurückerstattet. Nicht reservierte Termine werden anderen Kunden freigegeben und können eventuell zwischenzeitlich ausgebucht werden.

c. Bitte teilen Sie uns die endgültige Personenzahl bis maximal 10 Tage vor Ihrer Veranstaltung mit; Danach ist eine Reduzierung nicht mehr möglich. Eine Erhöhung der Personenzahl ist darüber hinaus bis 7 Tage vor Ihrer Veranstaltung möglich. Veränderungen sind stets per Email mitzuteilen. Alle Bestellungen, Änderungen und Stornierungen sind stets per Email an info@sheker-catering.de mitzuteilen.  Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren verlangt werden.

d. Bei Nichtzahlung / nicht fristgerechter Zahlung der Vorkasse behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund weiterhin zur Zahlung verpflichtet.

Grundsätzlich gelten die Vereinbarungen des Angebots durch den Caterer. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch den Caterer möglich.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit 

a. Selbstverständlich bemüht sich der Caterer, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten.
Das Sheker Catering haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Sheker Catering nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse des Sheker Catering die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist , ist Sheker Catering zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. 
b. Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 30 Portionen je Anlieferung und Speise zu beachten. Andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Ausnahmen sind mit Sheker Catering im Vorfeld abzusprechen. 

c. Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb muss spätestens zehn Werktage vor der gebuchten Veranstaltung die genaue Anzahl der Teilnehmer sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

d. Der Kunde wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Kunde Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.

e. Unser Fleisch ist stets halal. Wir bieten kein Schweinefleisch an. Bei Allergien und Unverträglichkeiten (laktosefrei / glutenfrei / nussfrei), sowie speziellen Ernährungsweisen (vegan / vegetarisch) können wir die Gerichte dementsprechend anpassen, sofern dies frühzeitig mit uns abgesprochen wurde.

f. Bei der Buchung von Serviceleistungen werden alle Gerichte und das komplette Buffet von uns angerichtet und dekoriert. Bitte stellen Sie uns pünktlich zur Lieferuhrzeit ausreichend Tisch zur Verfügung. Falls keine Tischdecken hinzu gebucht worden sind, sollte das Buffet bereits von Ihnen gedeckt sein.


§ 5 Gewährleistung
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftraggeber hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Sheker Catering ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch oder per Email zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden. 


§ 6 Stornierung
a. Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
in allen Fällen die Anzahlung und

ab 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zusätzlich 25 %.
Bei Stornierung ab 7 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

b. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist der Caterer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Caterer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Caterer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; der Caterer den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Caterer in der Öffentlichkeit gefährden kann; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist. Insofern der Caterer nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet der Caterer nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Der Caterer behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7 Haftung
Durch den Veranstalter dürfen nur dann eigene Speisen mitgebracht werden, wenn dies vorher abgesprochen wurde und Sheker Catering dem zugestimmt hat. Eigene Getränke sind immer möglich, da der Caterer keinen Getränkeservice anbietet. 

Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Nachtstrom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, die die Weiterverarbeitung selbst durchführen, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.


§ 8 Verleih von Equipment
a. Wenn Sheker Catering auf Veranlassung des Veranstalters Equipment verleiht, haftet der Veranstalter für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor. Weiterhin obliegt dem Veranstalter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Veranstalters, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. 

b. Bei den Chafing Dishes ist der Veranstalter für die Beaufsichtigung der Brennpasten und deren Wasserbad verantwortlich.  Der Veranstalter muss beachten, dass dieses Wasser innerhalb von ca. zwei Stunden verdampft und nachgefüllt wird, da die Behälter sonst von unten anbrennen. Der Veranstalter ist dafür zuständig, jemanden mit der Aufsicht und Befüllung ebendieser zu beauftragen. Die Wärmebehälter und Brennpasten niemals unbeaufsichtigt lassen! Wenn die Speisen verzehrt sind, sollten die Brennpastenbehälter zugeklappt werden, damit diese abkühlen. Das Wasserbad kann danach ausgeschüttet und die entleerten Chafing Dishes gestapelt werden.

c.  Falls keine Abholung gebucht wurde, müssen alle verliehenen Gegenstände innerhalb von zwei Werktagen während der

Öffnungszeiten vollzählig und vollständig gereinigt zum Sheker Lokal in Köln retourniert werden. Bei nicht gewaschenen und gereinigten Chafing Dishes / Serviergeschirr berechnen wir eine entsprechende Reinigungsgebühr.

Bei Beschädigung oder Verlust trägt der Kunde die Kosten der Neuanschaffung.

§ 9 Müllentsorgung

Für die Müllentsorgung ist der Veranstalter verantwortlich. Wird der Müll durch Sheker Catering entsorgt, berechnen wir 10,00 EUR zzgl. 19 % MwSt pro 60 l Müllbeutel.
 
§ 10 Sonstiges
a. Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen trägt der Veranstalter die Verantwortung. 

b. Musiker- und Künstlergagen sind direkt vom Kunden zu bezahlen. Auch GEMA-Gebühren sind vom Kunden direkt zu übernehmen.

c. Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Daten vertraulich behandeln.

d. Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt beim Kunden, der Kunde stellt Sheker Catering insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

§ 11 Schlussbestimmungen 
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist das Gericht am Sitz des Caterers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 
(2) Die Beziehungen zwischen Sheker Catering und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 


Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.


Stand 09/2024. Änderungen vorbehalten.

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